Zum Thema Lieferkettengesetz
Das heute, am 11.Juni 2021, vom Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Bündnis90/Die Grünen namentlich mit 412 Stimmen beschlossene Lieferkettengesetz ist ein erster Schritt zum Schutz von Menschenrechten und Umweltschutz im Handel.
Auf der Seite "www.lieferkettengesetz.de" heißt es: "Erstmalig nimmt hierzulande ein Gesetz Unternehmen in die Pflicht, Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten zu übernehmen." Dadurch wird die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards innerhalb der Lieferketten deutscher Unternehmen geregelt. Es können bei Verstößen Bußgelder verhängt werden.
Es gibt jedoch auch Kritik am Lieferkettengesetz, da nur die letzten Glieder der Lieferkette berücksichtigt werden und zu befürchten ist, dass durch die Möglichkeit der Bildung von Unternehmensstrukturen das Gesetz umgangen werden kann. Weiterhin fehlt noch eine weitreichende Berücksichtigung von Klima- und Artenschutz
Mit der in meinem Programm geforderten Differenzierung der wirtschaftsrelevanten Steuern in Form der als "Belohnungsprinzip" bezeichneten Abstufung würde die Einhaltung von Sozial-, Umwelt-, Klimastandards sowie Nachhaltigkeit bei Produzenten und Handel nochmals verstärkt werden. Hierdurch würden zu den flankierenden Maßnahmen einer Prüfungs- und Offenlegungspflicht zusätzliche direkte wirtschaftliche Anreize geschaffen. Somit wäre eine zusätzliche deutliche Steigerung der mit dem Lieferkettengesetz erreichbaren ethischen Minimalziele auf den genannten Gebieten möglich.