Zu Waffenexporten, Abrüstung und Bundeswehr

Bis heute finden auch aus Deutschland wieder Waffenexporte statt. Absurderweise hat die durch die "2+4-Verträge" vereinbarte Abrüstung, die der rechtlich notwendigen Friedensregelung des wiedervereinigten Deutschlands diente, zu Waffenexporten geführt. Denn viele Waffen aus Bundeswehr- und Ex-NVA-Beständen gingen meist an NATO-Verbündete. Aber es gingen auch Waffenexporte in andere Länder außerhalb Europas. Bei den meisten Ländern Südamerikas scheint mir dies weniger kritisch als bei Exporten neuer Waffen in Länder mit nicht demokratisch legitimierten Regierungen mit bekannten Verstößen gegen Menschenrechte. Letzteres halte ich für ethisch nicht vertretbar, es darf keine Waffenexporte in Länder außerhalb Europas und Länder ohne demokratische Verfassung und ohne Einhaltung der Menschenrechte geben.

Deutschland hat aus meiner Sicht aufgrund seiner historischen Verantwortung die Pflicht zur Konfliktverhinderung und darüber hinaus zu konfliktausgleichenden Verhandlungen. Dass sich die NATO nicht am Hindukusch verteidigen lässt, wäre vorhersehbar gewesen, nachdem dort schon dreimal zwischen 1839 und 1919 zwischen Afghanen und britisch-indischen Truppen zur Wahrung vorwiegend kolonialer Interessen Kriege geführt worden sind und 1979-89 die Sowjetunion vergeblich mit Hilfe militärischer Gewalt die Installation eines kommunistischen Systems versucht hat.
Seit 2001 nach "Nine-Eleven" wurden die hierfür verantwortlichen Terroristen in Afghanistan vermutet und dort lokalisiert. Es begann ein militärischer Angriff gegen die dort herrschenden Mudschaheddin, unter deren Schutz auch bin-Laden stand. Dieser Krieg dauerte bis 2021 an. 
Grundsätzlich hätte geahnt werden können, dass so der Versuch der westlichen Allianz die Taliban mit militärischen Mitteln zu besiegen und einen dauerhaften Regimechange zu installieren, nicht erfolgreich sein würde.

Die Aufgaben der Bundeswehr bestehen aus der Sicherstellung der Souveränität des Landes, der Landesverteidigung sowie Bündnisverpflichtungen.

Für exterritoriale Einsätze der Bundeswehr müssen zukünftig klare Regeln gelten, so dass
1. eine Legitimation durch die Vereinten Nationen Voraussetzung ist,
2. jeweils ein klares Mandat des Deutschen Bundestags mit Festlegung von Ziel und Zeitraum des Einsatzes Bedingung ist,
3. die personellen Voraussetzungen der eingesetzten Soldaten durch angemessene Ausbildung, häufigen Ersatz der Truppenteile und deren medizinisch-psychologische Betreuung sowie geeignete Ausrüstung gewährleistet sind.

Mittelfristige weltweite Ziele hinsichtlich Rüstung müssen international die Abrüstung von Atomwaffen und eine deutliche Reduzierung aller konventionellen Truppen weltweit sein.
Im Übergangszeitraum und vielleicht darüber hinaus ist eine Reform der UNO dahingehend notwendig, dass die UNO auch zu Stabilisierungszwecken in Ländern der Welt eingesetzt werden, die wegen Katastrophen, Bürgerkrieg oder Angriffe von Außen in Not geraten und um Hilfe bitten. Intention solle sein, Menschen zu schützen und deren Staaten zu stabilisieren.
Zur Erinnerung sei gesagt, dass auch Deutschland im zweiten Weltkrieg von einer internationalen Koalition von Diktatur und Unrechtsregime befreit worden ist.

Neue Aufgaben der UNO könnten auch sein, globale Natur- und Klimaschutzzonen als transterritoriale Bereiche vor illegaler und legaler Zerstörung zu schützen, so die äquatorialen Regenwälder, Polarzonen, Meere und Ozeane. Die formale Voraussetzung hierfür sind Anrufung durch die und Koordination mit den betroffenen Ländern. Die territoriale Sicherung dieser Gebiete und deren Überwachung mit militärischen Mitteln und Technik durch Flugzeuge und Satelliten wären denkbar.

Eine Welt ohne Waffen anzustreben, muss das langfristige Ziel sein. Es wäre naiv zu glauben, dass dies schnell erreichbar ist oder aber von Deutschland aus durchgesetzt werden könne. Die zukünftige Bundesregierung muss aber als Ziel haben, dies Bestreben weltweit zu unterstützen.
Dies ist vor allem auch wichtig und anstrebenswert, weil dadurch mehr Kraft und Ressourcen in die Beseitigung sozialer Ungerechtigkeit einschließlich der Vermeidung von Hungersnöten und für die Begrenzung von Erderwärmung und Klimawandel freigesetzt würden.