Die Energiekrise - Ursachen und Wege aus der Krise [1]

Nicht erst seit Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine ist der Handel mit Energieträgern zu einer Waffe geworden. Bereits in den Ölkrisen 1973, ausgelöst durch den Jom-Kippur-Krieg, und 1979, ausgelöst durch den ersten Golfkrieg (Iran-Irak), waren Kriege direkte bzw. indirekte Auslöser einer Drosselung der Fördermengen. 1973 führte die durch die OPEC ausgelöste Verknappung am Erdöl-Markt zu einem sprunghafter Preisanstieg von Erdöl. Dies hat immer zu starken wirtschaftlichen Folgen und Rezessionen besonders in den erdölabhängigen Ländern geführt.

Die Sanktionen der vor allem westlichen Staaten von EU und NATO gegen Russland wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine haben besonders in von russischen Energieimporten abhängigen Staaten wie Deutschland zu einer Verknappung von Gas geführt. Da  die Sanktionen von USA und EU ebenfalls Kohle und Erdöl beinhalten, ist auch hier ein Preisanstieg zu verzeichnen. 
Die Verknappung am Markt führt als logische Konsequenz zu einem Preisanstieg, der sich bei steigender Nachfrage noch vergrößert. An der deutschen Strombörse LPX (Leipzig Power Exchange) ermittelt sich der aktuelle Strompreis immer am teuersten Anbieter. In Folge haben die Stromerzeuger mit den günstigsten Herstellungskosten bzw. Importpreisen die größten Profite. Dies funktioniert in normalen Zeiten gut und hat auch zu Profiten und Investitionen bei regenerativen Energieerzeugern geführt. Im Rahmen der Krise hat es und wird weiter zu stets überproportional steigenden Preisen und Übergewinnen der größten Konzerne mit den niedrigsten Erzeugungskosten führen.
Warum hiervon im Wesentlichen nur Großkonzerne profitieren, wird später erläutert.

Dies muss dringend geändert werden. Dieses Instrument ist offensichtlich nicht mehr geeignet in der jetzigen globalen Situation.
In einem mit Handel von Energieträgern geführten Handelskrieg gelten andere Gesetze als die der freien Marktwirtschaft. Deswegen wäre es gut, während dieser Zeit die Regeln anzupassen, um die deutschen Volkswirtschaft und die EU-Handelszone vor Schaden zu bewahren. Dies kann die temporäre Verstaatlichung von Energieunternehmen beinhalten (UniPer) wie auch die Erhebung einer europäischen Übergewinnsteuer bei Energiekonzernen, um diese an Regelungen internationaler Solidarität und für Sozialen Gerechtigkeitsausgleich zu beteiligen.
Hierdurch kann als Nebeneffekt auch die Transformation der europäischen Wirtschaft zu Nachhaltigkeit und Klimaneutralität beschleunigt werden.

Eine Senkung des Energiebedarfes könnte bei Wegfall der Stromerzeugung durch Gas auch zu einer wesentlichen Energiepreissenkung beitragen.
Denen aber, die immer noch den Weiterbetrieb von Atomkraftwerken für die Grundlast werben, sei gesagt, dass dieser mittelfristig ein noch größeres staatsökonomisches Wagnis und finanzielles Risiko für die Wirtschaft darstellt. Denn ein Neubau würde zwischen 10 und 30 Jahren in Anspruch nehmen, dies ist also kurz- bis mittelfristig wirkungslos. Außerdem würde direkt oder indirekt keine Energieunabhängigkeit von Russland erreicht werden können [1]. Davon abgesehen ist die Endlagersuche nicht abgeschlossen und selbst ein Weiterbetrieb vorhandener Atomkraftwerke deswegen nicht verantwortbar und möglicherweise verfassungswidrig bezüglich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 04/2021 zum Klimaschutzgesetz, aus der Pflicht zur Generationsgerechtigkeit seitens Staat und Gesellschaft könne auch hier eine gesetzgeberische Aufgabe abgeleitet werden [2].

Kurzfristig bis mittelfristig hat jedoch die Beeinflussung von Lobbyismus der großen Energiekonzerne eine ganz einfache Möglichkeit der Strom-Energie-Deckung verhindert.
Dies ist die Regelung der Energieeinspeisung von privaten Klein-Energieanlagen in Stromnetze. Durch die aktuell eine große Diskrepanz zwischen Energievergütung (Einspeisung von Strom privaten Solaranlagen oder Mini-Windkraftanlagen) von 6,2 ct/kWh [3] und Rückkaufspreis aus dem Netz von 36,64 ct/kWh [4] [5] [6] wird ein ein signifikanter Ausbau privater Solar- und Mini-Windkraftanlagen) verhindert. Es ist einfach nicht lukrativ.
Einer Berechnung zu Folge könnte mit der Ausstattung sämtlicher Dächer Deutschlands mit Solaranlagen das Dreifache des Gesamtstrombedarfes erzeugt werden [7]. Das wären bei  1900 Sonnenstunden im Jahr eine Gesamt-Energiemenge von 1710 Terawattstunden.

Diese Regelung steht einer stärkeren Anschaffung von privaten Photovoltaik-Anlagen im Weg und muss, um die Energiekrise abzuwenden, dringend und sofort geändert werden!

Informationen:
[1]   Wie lange dauert es, in der Schweiz, ein neues Kernkraftwerk zu bauen;
       Nuklearforum Schweiz
[2]   Urteil zu "Klimaschutzgesetz" (KSG) vom April 2021 mit Kritik und Auftrag an Gesetzgeber
       zur Nachbesserung. Ziel sei die Erreichung der Klimaziele mit konkreteren Zielen nach
       2030; es bedürfe drastischerer Schritte, um die Treibhausgas-Emissionen zu senken und
       dürfe nicht zu Lasten der jungen Generation gehen. Az.: u.a. 1 BvR 2656/18 u.a.
[3]   Beispiel bezogen auf eine Anlage bis 750 KWp
[4]   Vergütung Strompreis 2022 (Wert allerdings noch mit EEG-Umlage); Quelle: Wikipedia 
[5]   Es können bis zu 600 Watt Solarstrom durch Plug-In-Anlage für den Eigenbedarf
       erzeugen, andernfalls ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
       VDE AR-N 4105 regelt dass pro Anschlussnutzeranlage nur max. 600 VA eingespeist
       werden dürfen
[4]   Nach Ablauf des steuerlichen Abschreibungszeitraums müssen Photovoltaik-Anlagen ab
       30 kWp auf maximal 70 % Wirkleistung gedrosselt werden;
       modernus.de Solar-Photovoltaik-anlagen .
[5]   Berechnung von Jacob Beautemps/YouTube Kanal Breaking Lab : wenn auf jedem
       deutschen Dach eine Solar-Anlage installiert würde; Quelle: www.efahrer.chip.de