Eine umfassende Sozialreform

Ich wähle ganz bewusst eine nüchterne Bezeichnung statt einer Worthülse (z.B. "groß"). Auch die jüngst in Mode gekommene Neigung, ein Gesetz durch Vergabe eines adjektiv-geschönten Namens aufzuwerten, kommt für mich nicht in Frage.
Die umfassende Sozialreform betrifft sechs Sozialgesetzbücher:
SGB I - Allgemeines
SGB II - Arbeitslosenhilfe (Hartz IV)
SGB III - Arbeitslosengeld I und Arbeitsvermittlung
SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung (einschließlich beruflicher Wiedereingliederung)
SGB XII - Sozialhilfe

Mit dem aus dem Einkommenssteueraufkommen finanzierten Grundeinkommen werden Ungerechtigkeiten wie die Anrechnung von für die Altersversorgung angelegten Vermögenswerten (z.B. bei Selbstständigen, freien Künstlern, Mitarbeitern der Unterhaltungsbranche) bei der bisherigen Anspruchsberechtigung auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beseitigt.
Zusätzlich wird der Bürokratieaufwand gesenkt. Mit den in diesem Aufgabenbereich freiwerdenden Mitarbeitern wird in anderen zu erweiternden Bereichen wie Arbeitsvermittlung, Berufsförderung oder dem Gesundheitswesen eine Aufstockung und damit verbunden eine Verbesserung der Betreuung erreicht.

Aufbauend auf dem Grundeinkommen ist der Erhalt der Leistungen aus den SGB III, V und VI (Arbeitslosengeld I, Krankengeld und Wiedereingliederungshilfen der Rentenversicherung) möglich. Diese werden als Aufstockung auf das Grundeinkommen geleistet. Dadurch wird eine Senkung der Sozialversicherungsabgaben erreicht.
Unter Beibehaltung der Höhe des Krankenversicherungsbeitrags ist eine Finanzierung besserer Leistungen im Gesundheitswesen sowie fairere Löhne in Pflegeberufen möglich.

Das Solidaritätsprinzip bleibt somit allen Bereichen der Sozialgesetzgebung erhalten und wird sogar verbessert. Ebenso bleibt die Eigenverwaltung erhalten.

Die Sozialreform ermöglicht auch die Aufrechterhaltung des Systems der Rentenversicherung. Eine Generationengerechtigkeit und eine gesellschaftsweite Sozialgerechtigkeit werden durch sie ebenfalls erreicht. Außerdem ist sie hinsichtlich ihrer Finanzierung langfristig zukunftstauglich
Die Gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich heute im Wesentlichen durch das Umlageverfahren. Das bedeutet, dass heute unter Verzicht auf Rücklagenbildung die Auszahlung von Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (Renten, Wiedereingliederungshilfen, Finanzierung der Verwaltung) durch Einnahmen aus den Rentenversicherungsbeiträgen gedeckt werden. Tatsächlich stehen 72,6% Beiträgen 14,0% allgemeiner Bundeszuschuss, 3,7% zusätzlicher Bundeszuschuss und 9,7% aus sonstigen Einnahmen zur Seite [1].
Das heutige Verhältnis von Beitragszahlern (Arbeitnehmern) zu Beitragsempfängern (Rentnern) wird sich durch den demographischen Wandel so sehr verändern, dass eine Finanzierung durch das Umlageverfahren ohne Reform nicht mehr möglich sein wird.

Da die demographische Entwicklung auf die gesamte Bevölkerung zutrifft, muss auch geprüft werden, ob bei der Beamtenversorgung, den Versorgungen von z.B. Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten, Seelotsen etc. eine ähnliche Anpassung oder aber eine Zusammenlegung notwendig wird.

Quellen:
[1] Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung 2016
[2] Schlussbericht der Enquête-Kommission „Demographischer Wandel – Herausforderungen
     unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik“; 28.03.2002

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